FDP GE distanziert sich

Fraktion der FDP im Rat der Stadt Gelsenkirchen distanziert sich nun von Liesmann.
Nachdem die Immobilienmaklerin Liesmann noch am Samstag wegen des Verdachts der Abmahn-Abzocke all ihre politischen Ämter niederlegte und wohl auch ihre gewerbliche Website offline nahm, scheint nun auch die FDP Ratsfraktion von Liesmann Abstand zu nehmen. Zumindest ist dies aus einer aktuellen Pressemeldung zu entnehmen. Die Distanzierung war längst überfällig und klingt recht unglaubwürdig. War doch noch am Sonntag aus Parteikreisen zu hören, dass man Liesmanns Schritt respektiere und sich für die geleistete Arbeit bedanke, heißt es nun:
“Die Fraktion der FDP im Rat der Stadt Gelsenkirchen distanziert sich in aller Deutlichkeit von dem Verhalten von Frau Liesmann.
Der Inhalt des Artikels in der WAZ vom 20.02.2010 hat uns völlig unvorbereitet getroffen. Uns war wichtig [sic!]dass Frau Liesmann noch am Samstag alle Ämter in Gelsenkirchen niederlegt. Die erweiterte Fraktion hat am Montag in einer dringenden Sitzung beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren gegen Frau Liesmann einzuleiten.”(Vgl. Pressemeldung www.fdp-gelsenkirchen.de)
Da scheint helle Panik auszubrechen. Oder prangte auf der URL der gelben Ratsfraktion auch zuvor ein Blog über Politikerfitness?
http://www.fdp-im-rat-ge.de/
@Der andere Dennis: LOL, das ist ja mal richtig reflektiert dort. Wobei schlecht finde ich die Texte gar nicht.
Zur Panik: Als Parteivorsitzender wäre ich auch ganz schön in Panik, wenn ich soetwas aus den eigenen Reihen erfahren würde. Ein solches Vorgehen, wie in der WAZ geschildert, verlässt – meiner Auffassung nach – schon die Grenzen der guten Sitten. Krummes Ding hin oder her, das ist nun übelstes Trivialschema einer Politikerin, die es sich einmal anmaßte, als Ratsfrau die Geschicke einer Stadt mitbestimmen zu können.
Solange die FTP-Justizministerin nicht willens ist, an der grundsätzlichen Problematik etwas zu ändern hilft die Distanzierung der Ratsfraktion nicht viel.
Es ist selten genug, das ein Mißbrauch des Instrumentes der Abmahnung (Abmahner und Anwalt teilen sich den Gewinn auf, ist auch juristisch gesehen Betrug) nachgewiesen werden kann. Für die zurückgemommenen Abmahnungen hätte Frau Liesmann schon im Vorfeld die Gebühren an Ihren Anwalt zahlen müssen (vom Abgemahnten wird ja “nur” Schadenersatz für die eigenen Anwaltsgebühren verlangt). Wer das glaubt ;-), wer das nicht glaubt kann im Übrigen auch Strafanzeige gegen Frau Liesmann und Ihren Anwalt stellen. Wird nur nicht viel bei rumkommen (eine Krähe (Jurist) …)
So werden weiterhin (mit Billigung der FTP-Justizministerin) Selbständige und Bürger von skrupelosen Juristen und Ihren Auftragebern abgzockt, siehe z.B.
http://www.webwork-magazin.net/burger-wehrlos-gegen-illegale-abmahnungen/1969