Abmahnende Augsburger
In der Regel sind Stadtverwaltungen dialogorientierte Gebilde. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, genügt oft ein Anruf, um sich über bestehende Regelungen und Vorschriften zu informieren. Bei der Stadt Augsburg kann einem eine solche Nachfrage eine Abmahnung einbringen, wie es kürzlich einem Blogger ergangen ist, der ein Augsburg Blog betreiben wollte.
Dabei wollte der 25 Jährige schon vor dem Start des Blogs Problemen aus dem Weg gehen. So schrieb er – nach Angaben der Augsburger Allgemeinen Zeitung – an das OB-Referat, mit der Bitte um Erlaubnis, die angemeldete Domain “augsburgR.de” nutzen zu dürfen. Doch statt dem erwarteten “Ja” oder “Nein”, erhielt er aus der Verwaltung eine Abmahnung. Streitwert: unverschämte 50.000 Euro.
1180.91 € soll der 25 Jährige nun berappen. In einer solchen Konstellation würde ich, obwohl ich juristische Auseinandersetzungen grundsätzlich ablehne, an Stelle des Abgemahnten eine gute Kanzlei aufsuchen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht ganz so schwer sein wird, einen solchen Prozess zu gewinnen.
(via)
Update: Die Stadt Augsburg sieht sich natürlich völlig im Recht. Rudert aber nun trotzdem zurück. http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-keine-kosten-241109-_arid,2003827_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Und wieder ist es ein Oberbürgermeister, der ein Machtwort sprechen muss…
Ich fänd das interessant, wenn die Stadt Gelsenkirchen das Blog hier abmahnen würde :P. Glaube, das rege ich mal an. Natürlich wird das dann zurückgenommen, aber zuerst schaun wa mal, was passiert. Hihi :P.
Neein, natürlich nicht…ist auch ein total unverständliches, imageschädigendes, blödes Verhalten von Augsburg gewesen.
Getz bring se ma nich auf schlechte Ideen … 🙂