Türkischer Friedhofsgärtner siegt.

07 October 2009 von Dennis

Zuständigkeitsbelehrung über die Friedhofsgärtner in Bismarck

Der Friedhofsgärtner, der von der Kirchengemeinde St. Josef des Friedhofs verwiesen wurde, ist in dieser Sache vor Gericht gezogen. Nachdem ihn die Kirchengemeinde wegen seiner freien Meinungsäußerung, die er auf grüne Plakate schrieb und vor seinem Laden positionierte, wegen Beleidigung belangen wollte, der Strafrichter am Amtsgericht Gelsenkirchen aber keine strafbare Handlung erkennen konnte, verlor die Gemeinde nun auch vor der Zivilkammer in Essen.

So stellte das Gericht fest, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage gibt, nach der die  Kirchengemeinde St. Josef / Franziskus dem türkischen Friedhofsgärtner das Arbeiten am Stäfflingshof verbieten kann. Der Platzverweis, der sogar mit der Polizei vollstreckt wurde, erscheint dadurch unrechtmäßig gewesen zu sein.

Grab auf dem Friedhof Stäfflingshof in Bismarck

Auch die Berufung der Gemeinde aufs Hausrecht schmetterten die Richter in Essen ab. Dieses stünde maßgeblich gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Ausübung des Berufs, welches die Kirchengemeinde durch ihre Regelung behindere. Obwohl sich das Gericht um eine schnelle gütliche Einigung bemühte, scheiterte dies an der Kirchengemeinde. Nach einem Bericht der WAZ, schien diese mit einer solchen nicht einverstanden.

In einer Fortsetzung des Prozesses muss die Kirchengemeinde nun darlegen, warum die vier Gärtnereien, die auf dem Friedhof pflegen dürfen, dort eigentlich pflegen dürfen. Ob die Kirchengemeinde dafür eine plausible Erklärung hat, wage ich zu bezweifeln. Darüber hinaus geht es vermutlich nicht um Religion bei der Auseinandersetzung, wie es die WAZ oder der türkische Friedhofsgärter selbst gern darstellt. Es geht, das lässt sich nur vermuten,  möglicherweise um die Aufrechterhaltung eines Wirtschaftsmonopols.

Grabgestaltung ist ein glänzendes Geschäft und der türkische Friedhofsgärtner ist - das zeigt ein Blick in die Preisliste - nicht der teuerste.

Fotos: Eigene Fotografie / Wilp Grabgestaltungen



2 Kommentare

  1. Taner sagt:

    Gibt offenbar doch gute Nachrichten manchmal

  2. Maik Gorski sagt:

    Der ist wenigstens konsequent und lässt sich nicht veräppeln. Ich finde das Verhalten der Kirchengemeinde mittlerweile völlig unverständlich. Was soll denn dieses Gezicke? Im wahrsten Sinne des Wortes: Mein Gott!

1 Trackbacks

  1. Friedhofsstreit geht weiter. // Gelsenkirchen Blog Says:

    [...] Friedhofsgärtner den Zugang zum Friedhof Stäfflingshof zu verbieten und fällt dabei sowohl moralisch als auch juristisch auf die Nase. Zwar wies das Gericht den Eilantrag des 31-jährigen Friedhofsgärtners, kurzfristig auf dem [...]

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