Ermittlungszwang?

16 March 2010 von Dennis

Die Gelsenkirchener Polizei hat Zwänge. Gesetzlicher Natur.

Es klingt nicht nicht nur unverständlich, sondern es ist auch unverständlich. Wenn sich eine Partei mit rechtsgerichteten Intentionen wie Pro NRW im Schloss Horst trifft, dann hat weder die Stadt noch ein Richter eine juristische Handhabe gegen dieses unerträgliche Treiben. Wenn nun eine Bürgerbewegung, ob der juristischen Ohnmacht, zu einer friedlichen Gegendemo aufruft, dann ruft dies den Staatschutz auf den Plan.

Und in dessen Folge ermittelt die Polizei. Doch weswegen überhaupt? Die Intention des Bündnisses gegen Rechts resümiert DerWesten.de kurz und knapp wie folgt:

“Das Bündnis hatte auf seiner Homepage www.gelsenkirchen-nazifrei.de dazu aufgefordert, den Pro-NRW-Versammlungsort Schloß Horst am Samstag, 27. März, für die Rechten mit „friedlichen Menschenblockaden“ unerreichbar zu machen. Als Vorbild dienten Protestaktionen gegen Rechtsextreme und Neonazis in Dresden und Köln” (DerWesten 16.3.2010).

An welcher Stelle sieht denn der Staatschutz hier die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt? Möglicherweise wird diese Grundordnung durch den “Parteitag” im Schloss Horst tangiert, wohl aber kaum durch die friedlichen Menschenblockaden davor. Ohne an dieser Stelle die Geschichte unnötig aufblasen zu wollen, aber konsequent durchdacht, ist das Gebahren der Strafverfolgungsbehörden, in diesem Zusammenhang, als skandalös zu bezeichnen.

Den Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren, stellt sie jedenfalls in kein gutes und vor allem kein reflektiertes Licht. Die Äußerung  des Gelsenkirchener Polizeisprechers Kords spricht hier Bände:

„Die Ermittlungen dauern an“, sagte Gelsenkirchens Polizeisprecher Konrad Kordts auf Anfrage. Und wie kam es zu den Ermittlungen? Die Polizei habe bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob der Aufruf strafrechtlich relevant sein könnte, so Kordts. Das sei bejaht worden, woraufhin die Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen habe – „so wie es unsere Aufgabe ist“ (ebd.).

Möglicherweise soll durch die Menschenblockade der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein. Ich persönlich jedenfalls, fühle mich durch soviel Doofheit der Polizei genötigt. Es ist ja schließlich nicht so, dass man in Gelsenkirchen nicht noch andere Dinge zu tun hätte.



9 Kommentare

  1. Taner Ünalgan sagt:

    Hi,

    ich hätt’s nicht besser ausdrücken können. Zumal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 deutlich besagt, dass friedliche Blockaden ein legales Mittel zum Protest sind. Es ist absolut lächerlich, wenn Polizei/Staatsanwaltschaft irgendwie meinen, dass sie Gegenaktionen zu Aktionen von Rechtsextremisten (s. Dresden, Köln, Gelsenkirchen) verbieten müssten.

    Wir von den Jusos haben jetzt jedenfalls die Unterstützung des Juso-Bundesverbandes, in den nächsten Tagen wird das offiziell kommuniziert und vielleicht kommt die ein- oder andere prominentere Person auch zu den Protesten in Gelsenkirchen.

    Taner

  2. Dennis sagt:

    Ich hab die Aktion erst gar nicht verstanden. Man darf ja nichts behaupten, aber ich denke es täte gut daran mal zu überprüfen, wer hier der Motor für die Ermittlungsaktionen ist. Im Anschluss daran müsste man sich ein Bild darüber machen, wessen Geistes Kind diese Verantwortlichkeit ist.

  3. Taner Ünalgan sagt:

    Das ist überprüft und Motor war eine Partei, die Profit aus den Untersuchungen gegen das Bündnis ziehen könnte ;) .

  4. Tschoepe sagt:

    Nunja, “friedliche Menschenblockaden”…
    Ich habe absolut NIX für die “Glatzen” übrig – ganz im Gegenteil. Aber auch diese Leute haben in der Demokratie, die wir verteiden wollen, nun einmal ihre Rede- und Versammlungsfreiheit.
    Wie würde es denn gefallen, wenn einem der Weg zum Bus von HipHoppern blockiert wird, wenn BVB-Fans die Eingänge der Arena blockieren, oder letztendlich die Glatzen das SPD-Büro blockieren?
    Recht und Freiheit, wenn schon keine Einigkeit.

  5. Taner Ünalgan sagt:

    Übrigens haben ca. 40 Nazis ein SPD-Haus in Kamen angegriffen, hoffentlich stellt die Polizei hier ne Streife ab, damit sowas nicht passiert ;) .

  6. Alberto sagt:

    Ganz einfach: Zusammenstöße zu vermeiden,
    diese Pseudodiskussion hier ^^

    Auf ne Linkendemo würd ich als Polizeichef ja auch net das braune Gesocks erlauben “friedlich” zu demonstrieren; schlagen sich doch beide gerne ^^

  7. Tschoepe sagt:

    Mal ‘ne Frage am Rande: die Stadt Gelsenkirchen ist doch Hausherr im Schloss Horst, oder? Mir ist nicht ganz klar, warum man die Örtlichkeit dann überhaupt an ProNRW vermietet hat – vorausgesetzt, man will sie nicht dahaben.

  8. Dennis sagt:

    @ Tschoepe Die Stadt hat alles, ich betone: Wirklich alles versucht. Leider ist dies nicht zuverhindern. Was bleibt,ist der öffentliche Protest.

  9. Tschoepe sagt:

    Hmm okay – aber verstehen kann ich’s trotzdem nicht.

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  1. Der Ruhrpilot « Ruhrbarone Says:

    [...] Gelsenkirchen: Ermittlungszwang gegen Pro NRW-Gegner…Gelsenkirchen Blog [...]

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