
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Ingrid Schmidt, hat sogenannte Bagatell-Kündigungen verteidigt. Ihrer Auffassung nach sei eine Kündigung auch dann völlig gerechtfertigt, wenn auch nur eine Maultasche oder ein Stift unzulässig vom Arbeitsplatz entwendet werde. “Seit Jahrzehnten sagt die Rechtsprechung: Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatellen” (S Z). In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sprach Schmidt in aller Deutlichkeit von ihrer persönlichen Rechtsauslegung. Auf die Frage, ob es nicht der im Grundgesetz formulierten Menschenwürde entgegenstünde, wenn ein Lebenswerk in der Gegenübertstellung von 2,31€ nichts mehr gelte, antwortete sie:
“Meine Frage ist eine andere: Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun” (ebd.).
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit bleibt in Schmidts Rechtsauffassung meiner Meinung nach unberücksichtigt. Frau Schmidt ist nur normativ und das kann jeder sein. Wenn nach 30 Arbeitsjahren einem Menschen wegen einer Maultasche die Existenzgrundlage mit dem Impetus der unehrenhaften Entlassung – juristisch legitimiert - entzogen werden kann, dann benötigen wir für Vorstände, die mutwillig und im Besitze ihrer geistigen Kräfte, Arbeitsplätze und Millionen aufgrund windiger Spekulationen vernichten, die Todesstrafe. Denn:
Meine Frage ist eine andere: Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt das operative Firmenkapital in windigen Finanztransaktionen zu verbrennen? Oder ungerechtfertigte Gehaltserhöhungen der Vorstände oder Massenentlassungen bei exorbitanten Gewinnen? Warum solche Enteignungen? Das hat was mit fehlendem Anstand aber auch mit unerfülltem Machtstreben zu tun.
(Foto: (cc) Wouter Duijndam.)

